Wie erfolgt die Anmeldung zum Musikschulunterricht? | Die Anmeldung geschieht ausschließlich schriftlich. Das Anmeldeformular finden Sie hier. |
Ist meine Anmeldung sofort verbindlich? | Nein, die Anmeldung wird erst verbindlich, nachdem ein konkreter Unterrichtstermin vereinbart wurde oder der Unterricht/Kurs begonnen hat. Falls Sie sich umentscheiden, bitten wir um eine Benachrichtigung, um unerwünschte Kontakte zu vermeiden. |
Wann kann der Unterricht beginnen? | Üblicherweise ist der Einstieg zu Beginn des Musikschuljahres (01.10.) oder Halbjahres (01.05.) möglich. Es gibt auch Projekte wie JeKits, hier wird zum 1. August gestartet. |
Wo und wann wird unterrichtet? | Unsere Musikschule ist an vielen Standorten der Städte Overath und Rösrath vertreten, hauptsächlich in Kita- und Schulräumen. Einzelheiten zu Standorten und Zeiten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. |
Ab welchem Alter kann man an der Musikschule teilnehmen? | Wir begrüßen bereits Kleinkinder ab 6 Monaten in unseren Eltern-Kind-Kursen. Die Musikalische Früherziehung begleitet Kinder bis ins Grundschulalter. Danach stehen Instrumental- und Vokalunterricht zur Auswahl. |
Wie kann ich den Lehrer oder das Instrument/den Kurs wechseln? | Bitte informieren Sie uns schriftlich über Ihren Änderungswunsch. Bei vertragsrelevanten Änderungen benötigen wir Ihre Unterschrift. |
Kann ich bei der Musikschule ein Instrument mieten? | Ja, wir vermieten bestimmte Instrumente. Die Konditionen und Entgelte finden Sie in der Entgeltordnung. |
Welche Ermäßigungen sind möglich? | Wir bieten eine Geschwisterermäßigungen an. Details finden Sie in unserer Entgeltsatzung. |
Wie funktioniert die Abmeldung/ Kündigung und welche Fristen muss ich beachten? | Abmeldungen sollten schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfristen sind bis zum 15.03. für das Ende am 01.05. und bis zum 15.09. für das Ende am 31.10. |
Ist eine außerordentliche Kündigung möglich? | Ja, bei besonderen Umständen wie einem längeren Auslandsaufenthalt oder Wegzug. Hierbei benötigen wir eine schriftliche Kündigung und einen Nachweis. |
Warum bezahle ich auch in den Ferien, obwohl kein Unterricht stattfindet? | Die Entgelt sind Jahresentgelte, die in zwölf monatlichen Raten entrichtet werden. |
Was geschieht bei Unterrichtsausfall durch Krankheit des Lehrers? | Normalerweise wird der Unterricht nachgeholt. Bei mehr als zwei Ausfällen im Musikschuljahr, die wir zu verantworten haben, erfolgt eine Entgelterstattung. |
Wo kann ich persönliche Beratung erhalten? | Während unserer Öffnungszeiten stehen wir Ihnen für allgemeine Auskünfte zur Verfügung. |