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Einbürgerungstests


Seit dem 1. September 2008 müssen Ausländer in Deutschland zur Einbürgerung einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Der Test besteht aus 33 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen. Diese Fragen zu Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden aus einem Katalog von 310 Fragen ausgewählt. Materialien zur Vorbereitung können Sie in der VHS oder online erhalten. Seit dem 01.04.2013 wird auch der Test "Leben in Deutschland", der im Orientierungskurs zum Ende eines Integrationskurses absolviert wird, als Einbürgerungstest anerkannt. Zuwanderer, die den Test erfolgreich abschließen, können damit die für eine Einbürgerung notwendigen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Über alle Möglichkeiten der Vorbereitung auf die Tests sowie über das Anmeldeverfahren und den Testablauf informiert Sie Frau Eva Dopatka, VHS-Studienhaus, Tel.:02204/972317