Bildungsscheck 2.0

Erstellt am: 10.02.2026 - 11:06 Uhr

Was ist der Bildungsscheck?

Mit dem Bildungsscheck erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten einer beruflichen Weiterbildung.

  • Förderung: 50 % der Weiterbildungskosten
  • Maximal: 500 € Zuschuss
  • Antrag: 1x pro Kalenderjahr möglich

Der Bildungsscheck gilt ausschließlich für berufsbezogene Weiterbildungen.

Wer kann den Bildungsscheck beantragen?

Sie können den Bildungsscheck beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen:
    • maximal 50.000 € (Einzelveranlagung)
    • maximal 100.000 € (gemeinsame Veranlagung)
  • Weiterbildung hat Bezug zum aktuellen oder zukünftigen Beruf
  • Weiterbildung hat noch nicht begonnen
  • Keine andere öffentliche Förderung für dieselbe Weiterbildung

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, zum Beispiel:

  • Fachliche Qualifizierungen
  • Erweiterung beruflicher Kompetenzen
  • Vorbereitung auf neue berufliche Aufgaben
  • Nachholen oder Ergänzen von beruflichen Qualifikationen

Wichtig: Die Weiterbildung muss beruflich relevant sein.

Wie läuft die Beantragung ab?

Der Ablauf ist einfach und gut planbar:

1. Weiterbildung auswählen
Sie suchen eine passende Weiterbildung aus (z. B. Kurs an einer Volkshochschule).

2. Antrag stellen – vor Kursbeginn
Der Bildungsscheck muss beantragt werden, z. B. hier ESF.Online-Portal, jedoch bevor die Weiterbildung startet.

3. Teilnahme und Zahlung
In der Regel zahlen Sie die Weiterbildung zunächst selbst.

4. Förderung erhalten
Nach Teilnahme und Nachweis (z. B. Rechnung, Teilnahmebescheinigung) wird der Zuschuss ausgezahlt. 

Weitere Informationen

Alle aktuellen Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier:
👉 https://www.mags.nrw/bildungsscheck

zurück
Warenkorb

Es befinden sich derzeit keine Kurse/Veranstaltungen in Ihrem Warenkorb.