Bildungsurlaub
In Nordrhein-Westfalen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf Bildungsurlaub, eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungen. Der Anspruch beträgt fünf Tage pro Kalenderjahr, und der Kurs muss den Anforderungen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW entsprechen.
Ein Kurs muss in NRW bestimmte inhaltliche und organisatorische Anforderungen erfüllen. Unsere Bildungsurlaube sind dementsprechend konzipiert und offiziell anerkannt.
Sie können sich direkt über unsere Webseite oder persönlich in der Geschäftsstelle anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen können. Bitte melden Sie sich frühzeitig an, um die Plätze zu sichern.
Nein, der Bildungsurlaub in NRW wird nicht auf Ihren regulären Jahresurlaub angerechnet. Es handelt sich um eine zusätzliche Freistellung für anerkannte Bildungsmaßnahmen, geregelt im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW.
Ja, in NRW müssen Sie Ihren Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich über den Bildungsurlaub informieren und die Teilnahmebestätigung der VHS vorlegen. Ihr Arbeitgeber muss die Freistellung gewähren, solange betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.
Ja, nach erfolgreicher Teilnahme stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese Bescheinigung können Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen, um die erfolgreiche Teilnahme am Bildungsurlaub nachzuweisen.
Bildungsurlaub muss in NRW in der Regel in Vollzeit und in Präsenzform durchgeführt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Einige Kurse bieten jedoch Online-Anteile an; Details dazu entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung.
Sollte ein Bildungsurlaub aus organisatorischen Gründen von unserer Seite abgesagt werden, erhalten Sie den vollen Kursbetrag zurück und eine schriftliche Bestätigung über die Absage, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.
Sollten Sie während des Bildungsurlaubs erkranken, gelten die Regelungen Ihres Arbeitgebers zur Krankmeldung. Eine Teilnahmebescheinigung kann nur für die Tage ausgestellt werden, an denen Sie tatsächlich am Unterricht teilgenommen haben.