AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieses Programm bezieht sich auf das aktuelle Semester. An gesetzlichen Feiertagen, Brückentagen und in den Schulferienzeiten ist unterrichtsfrei.

Anmeldung

Anmelden können Sie sich 

  • im Internet unter www.vhsor.de, 
  • mit der Anmeldekarte
  • oder als Stammkunde telefonisch unter 02204/ 97 23 – 0.

Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig anzumelden, da viele Kurse bereits kurz nach Veröffentlichung ausgebucht sind. Bei ausgebuchten Kursen unterstützen wir Sie gerne, ein Alternativangebot zu finden.

Entgelte & Zahlung

Erst durch die Anmeldebestätigung, die Sie nach Ihrer Anmeldung erhalten, kommt ein Vertrag zustande. Das Teilnehmerentgelt soll grundsätzlich durch SEPA-Lastschriftmandat gezahlt werden. Abbuchungen erfolgen zum Monatsende nach Kursbeginn. Beachten Sie bitte, dass bei Rückbuchungen bis zu 10,00 € Bankkosten entstehen. Bitte sprechen Sie bei Unklarheiten vorher mit der vhs Overath & Rösrath. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach der Entgeltordnung:
4 Teilnehmende 10,00 €/UE
5 Teilnehmende 8,00 €/UE
6 Teilnehmende 6,00 €/UE
Standardkurs 5,00 €/UE
Vorträge 10,00€

Die Entgelte der Musikschule finden Sie hier.

Exkursionen

Hier tritt die vhs Overath & Rösrath nur als Vermittler in Erscheinung. Die Preisgestaltung übernimmt der Veranstalter.

BAMF-Kurse

Diese Kurse werden im Auftrag des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) durchgeführt. Das BAMF übernimmt die Preisgestaltung.

Mindestteilnehmer:innen

Sollte bei Veranstaltungen die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht werden, die die Basis für die Kurskalkulation entsprechend der Entgeltordnung ist, kann die Veranstaltung trotzdem durchgeführt werden, wenn 

  1. die Veranstaltungsdauer bei Beibehaltung des Entgeltes reduziert
    wird, bis die Kostendeckung erreicht wird, oder
  2. die Teilnehmenden zahlen den zur Kostendeckung fehlenden Betrag
    hinzu.

Diese Regelungen finden auf freiwilliger Basis statt, d.h. die Teilnehmenden müssen sich damit einverstanden erklären. Wird eine Übereinstimmung nicht erzielt, muss die Veranstaltung ausfallen.

Ermäßigung

Eine Ermäßigung von 50 % kann von 

  • Ehrenamtskarteninhabern,
  • Schüler:innen,
  • Studierenden,
  • Auszubildenden, 
  • Sozialhilfeempfänger:innen 
  • und Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II

mit entsprechendem Nachweis (Kopie) beantragt werden. 

Exkursionen, Studienreisen und im Internet entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen können nicht ermäßigt werden.

Für Musikunterrichte gilt nur eine Geschwisterkindermäßigung von 15%.

Rücktritt

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung muss der Volkshochschule schriftlich mitgeteilt werden. Entsprechend des Rücktrittsdatums fallen folgende Kosten gemessen am Kursentgelt an:
 

  • Bis 14 Tage vorher kostenfrei
  • 14-4 Tage vorher 5,00 €
  • Bis 3 Tage vorher 50%
  • Bis 1 Tag vorher 75%
  • Ab Kursstart 100%
     

Für Exkursionen und Einzelveranstaltungen ist immer das volle Entgelt zu entrichten.

Die Rücktrittsmodalitäten für die Musikschule finden sie hier.

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